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Abschleppen
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Ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug
ohne Parkschein kann sofort abgeschleppt werden, selbst wenn niemand behindert
wird (VGH Kassel). Auch bei der Überschreitung der Parkdauer um mehrere
Stunden ist Abschleppen gerechtfertigt, da das öffentliche Interesse,
knappen Parkraum vielen zur Verfügung zu stellen, überwiegt.
Gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Abschleppkosten
zu Ordnungswidrigkeit) wird dabei nicht verstoßen (VGH München).
Flüchtet ein Falschparker rechtzeitig
vor einem Abschleppfahrzeug, muss er die Leerfahrt bezahlen, die angefallen
ist. Diese kann genauso viel kosten, wie die reguläre Abschleppfahrt
(OLG Münste).
Stellt ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug
(z.B. während des Urlaubes) über längere Zeit auf der Straße
ab muss er damit rechnen, dass die Behörde hier ein (auch kurzzeitiges)
Halt- oder Parkverbot einrichtet. Diese Fahrzeuge können 72 Stunden
nach der Verkehrszeichenaufstellung abgeschleppt werden (BVerwG). Hat
man dagegen vor dem Urlaub die (amtliche) Auskunft der Verkehrsbehörde
erhalten, dass für den geplanten Zeitraum keine Einschränkungen
geplant sind, wird wohl die Amtsperson haften, welche diese (falsche)
Auskunft erteilt hat (nichtamtlich).
Das Abschleppen eines mit geöffneter
Beifahrerscheibe aber ansonsten ordnungsgemäß verschlossenen
Fahrzeuges zur Eigentumssicherung durch Polizeibeamte ist rechtswidrig,
wenn z.B. am Vormittag nicht mit Dunkelheit zu rechnen ist und ein relativ
hohes Fußgängeraufkommen herrscht. Hier handelt es sich um
keine konkrete Gefahr, da eindringende Personen unweigerlich die Aufmerksamkeit
der Anderen auf sich gezogen hätten. Zudem ist die vergleichbare
Gefährdung bei einem offen abgestellten Kabriolett um ein wesentliches
höher (VerwG Frankfurt). Unverhältnismäßig kann das
Abschleppen in diesem Fall auch sein, wenn die Abschleppkosten die Hälfte
des verbleibenden Restwertes des Fahrzeuges betragen (VGH Kasse).
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Alkohol
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Wer bei der Polizei bei einer Alkoholkontrolle
bereits gepustet hat kann später nicht behaupten, die Atemalkoholmessungen
der Polizei sind ungenau. Hat die Polizei den Atemalkohol mit einen geeichten
Gerät gemessen, sind die gewonnenen Werte vor Gericht ein ausreichender
Beweis (BGH).
Selbst wer nie unter Alkohol ein Fahrzeug
führte kann die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, wenn wegen aktenkundiger
Alkoholabhängigkeit mangelnde Fahreignung besitzt (OLG Mainz).
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Aquaplaning
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Hinweisschilder auf Aquaplaning sind an
Gefahrenstellen unabdingbar. Fehlen diese an bekannten Stellen und kommt
es in der Folge zum Unfall, haftet der Verkehrssicherungspflichtige (OLG
Brandenburg).
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Auffahrunfall
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Nicht immer haftet der Auffahrende. Kommt
beispielsweise der Vordermann ins Schleudern und der nachfolgende kann
nicht ausweichen, haftet der vorausfahrende Wagen (OLG Celle). Bremst
der Vordermann ohne Grund plötzlich stark, haftet er zu 70 Prozent
(LG Darmstadt)
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Autobahn
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Nach einem Unfall auf der Autobahn haben
die Beteiligten die Pflicht, die (vor allem linken) Fahrstreifen sofort
wieder zu räumen. Die Sicherung der Unfallstelle recht nicht aus.
Hier geht die Sicherung des Verkehrsflusses vor der Aufklärung der
Schuldfrage (OLG Zweibrücken).
Halten auf der Autobahn bei Dunkelheit ist
äußerst gefährlich. Wer dann aussteigt muss sich mehr
als üblich auf den Fahrverkehr konzentrieren, sonst trifft ihn zumindest
eine Mitschuld (OLG Hamm).
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Baum
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Für herabfallende Früchte von
einem Baum kann keiner zur Verantwortung gezogen werden. Es ist allgemein
bekannt, dass zur Reifezeit Früchte von Bäumen fallen und Autos
beschädigen können (AG Frankfurt).
Fährt ein Fahrzeugführer gegen
einen vom Biber gefällten Baum erhält er keinen Schadenersatz
von der Gemeinde. Mit diesen Unannehmlichkeiten muss man durch die Wiederansiedung
der Biber rechnen (LG Hanau).
Eine Gemeinde hat auch die Verkehrssicherungspflicht,
Bäume regelmäßig auf dürre und tote Äste zu
überprüfen. Brechen diese bei starkem Wind aus und entstehen
dadurch Schäden für die Allgemeinheit, spricht der Anscheinsbeweis
zu Gunsten des Geschädigten, da der Schaden bei Einhaltung der Vorschriften
nicht eingetreten wäre (OLG Dresden). Eine Sichtkontrolle reicht
nicht immer aus. Sind hohe Baumkronen von unten nicht ausreichend einsehbar,
muss ein Hubwagen eingesetzt werden (OLG Brandenburg).
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Behinderung
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Ein Kraftfahrer, der Nachfolgende durch
Fahren auf der Mittellinie am Überholen hindert, bekommt ein Bußgeld.
Im verhandelten Fall hatte ein LKW-Fahrer auf zwei Kilometern durch diese
Fahrweise den nachfolgenden Verkehr behindert (OLG Koblenz).
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Beleuchtung
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Ein Fahrzeugführer darf nachts auch
auf Landstraßen nur so schnell fahren, dass er in der von den Scheinwerfern
erhellten Strecke vor einem Hindernis noch anhalten kann. Kommt es zum
Unfall, weil er bei 80-90 km/h einem Fußgänger ausweicht, hat
er zwei Drittel der Unfallschuld, da dieses Fahrmanöver durch das
Tempo provoziert wurde (OLG Hamm).
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Bordsteinkante
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Bleibt ein Fahrzeugführer an einer
Bordsteinkante, die höher als die üblichen 11 cm sind, beim
Einparken hängen, haftet die Gemeinde. Mit so hohen Bordsteinen muss
ein Fahrzeugführer nicht rechnen (OLG Dresden).
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Bußgeldbescheid
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Weil bei einem Bußgeldbescheid, bei
dem der Fahrzeughalter angeblich nicht der Fahrzeugführer ist, der
Tatzeitpunkt fehlte, hob das OLG Hamm diesen Bescheid auf.
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Bußgeldhöhe
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Bei der Entscheidung über die Bußgeldhöhe
bei mehreren Verkehrsverstößen haben die Behörden das
Einkommen des Täters zu berücksichtigen. So erhielt ein Auszubildender
vor Gericht eine Herabsetzung (OLG Hamm), und der ärztliche Leiter
einer Tumorklinik aufgrund der ständigen Abrufbarkeit und der abgelegenen
Wohnlage gegen Heraufsetzung der Geldbusse kein Fahrverbot (AG Potsdam).
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Fahrlässigkeit
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Wer reflexartig bei der Autofahrt nach einer
heruntergefallenen Zigarette greift, ist versichert. Reflexe sind eine
menschliche Schwäche und keine grobe Fahrlässigkeit (OLG Dresden).
Kann ein Autofahrer nachweisen, dass er
vor der Autofahrt ausreichend geschlafen hat, kann die Versicherungszahlung
nicht mit einem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit verweigert werden,
wenn er am Steuer einschläft und einen Unfall baut (OLG Schleswig).
Ihm kann nur grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn er die
Gefahr durch deutliche Übermüdungserscheinungen hätte erkennen
müssen (LG Rostock).
Wer einen CD-Player während der Fahrt
bedienst, handelt nicht grob fahrlässig, da dies dem einfachen bedienen
eines Radios entspricht und somit als leicht fahrlässig einzustufen
ist OLG (Hamm). Auch die Sicherung eines Fahrzeuges am Berg nur mit der
Handbremse ist ausreichend und nicht grob fahrlässig (OLG Düsseldorf).
Selbst wenn sich das Fahrzeug nach etwa 10 Minuten wegen offenbar zu wenig
angezogener Handbremse auf einem Berg in Bewegung setzt, ist dies keine
grobe Fahrlässigkeit. Sonst hätte sich das Fahrzeug sofort in
Bewegung gesetzt (OLG Düsseldorf).
Auch das Überfahren eines Stoppschildes
ist keine grobe Fahrlässigkeit, da hier die optische Signalwirkung
wie bei einer Lichtzeichenanlage fehlt (KG Berlin).
Grobe Fahrlässigkeit ist, wenn sich
ein Fahrzeugführer nach seinem heruntergefallenen Handy bückt
(Frankfurt 7 U 214/99), er ein Stoppschild mit zusätzlichem gelben
Blinklicht überfährt (Köln 9 U 171/00) oder auf der Autobahn
bei 120 km/h mit den Knöpfen seiner Freisprechanlage beschäftigt
ist (LG Frankfurt NVZ 01, 480). Dann braucht die Versicherung nicht zu
zahlen. Auch das heraussuchen einer in den Fußraum gefallenen Kaffeekanne
ist grob fahrlässig (OLG Köln 26 U 49/99).
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Fahrrad
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Wer sein Fahrrad mit einem Gleitschirmmotor
auf dem Rücken antreibt, braucht für dieses entstandene Kraftfahrzeug
eine Fahrerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung (OLG Oldenburg).
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Fahrtenbuch
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Benennt bei einem Rotlichtverstoß
der Fahrzeughalten nicht den Fahrzeugführer, kann die Behörde
die Auflage zum Fahrtenbuch erteilen (NiedersächsOVG).
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Fußgänger
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Fällt ein Fußgänger über
eine Betonhalbkugel , welche Autofahrer am Parken hindern soll, erhält
sie kein Schmerzensgeld von der Gemeinde, da sie sich außerordentlich
unaufmerksam verhält (LG Aachen).
Geht ein Fußgänger wegen des
fehlenden Fußweges auf der Fahrbahn, muss er sich bei herannahenden
Fahrzeugen besonders vorsichtig verhalten. Notfalls muss er sich an den
äußersten Rand oder neben die Straße stellen, sonst kann
er Mitschuld am Unfall tragen (OLG Hamm).
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Geschwindigkeit
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Wer in kurzer Zeit (innerhalb weniger Tage)
dreimal wegen überhöhter Geschwindigkeit festgestellt wurde,
wird selbst dann mit Fahrverbot belegt, wenn er beruflich als Fahrer und
Fuhrunternehmer auf den Führerschein angewiesen ist (OLG Frankfurt/M).
Selbst wer fünf mal in einem Jahr mit überhöhter Geschwindigkeit
festgestellt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen (PfälzOLG).
Auch wer innerhalb von 41 Minuten und 107
km zweimal zu schnell fährt, muss zweimal Bußgeld zahlen. Nur
wenn die Tempoverstöße räumlich und zeitlich eng aufeinander
folgen, kann ein einheitliches Tatgeschehen angenommen werden (BayOblG).
So muss ein Fahrzeugführer, der innerhalb weniger Stunden bei einer
einzigen Autobahnfahrt sieben Tempoverstöße begangen hat, auch
sieben Bußgeldbescheide bezahlen (BayOblG).
Die Tatsache, dass die Autobahn nachts um
2 Uhr so gut wie leer ist, kann nicht als Entschuldigung für eine
Temposünde gelten (OLG Oldenburg).
Wer sich mit einen defekten Tacho nach den
Geschwindigkeiten der anderen Autofahrer richtet und deshalb zu schnell
fahrt, hat keinen Anspruch auf Gnade (BayOLG).
Wird ein Kraftfahrer zum zweiten mal wegen
einem Geschwindigkeitsverstoß festgestellt, handelt es sich noch
nicht um einen beharrlichen Verkehrsverstoß, falls der erste Verstoß
geringfügig war. Für diesen Umstand spricht, dass das erkennende
Gericht beim ersten Verstoß eine Geldbuße unter dem Regelsatz
erlassen hat (OLG Düsseldorf ).
Wird ein Fahrzeugführer auf einer Tempo
30 Strecke mit 69 km/h geblitzt, kann er sich nicht auf Augenblickversagen
berufen. Vielmehr handelt es sich um eine grobe Pflichtverletzung, da
er auch die Innerorts festgeschriebenen 50 km/h überschritten hätte.
Hier bekam er 1 Monat Fahrverbot (KG Berlin)
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Glatteis
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Geräumt werden muss von den Gemeinden
nur an gefährlichen Stellen, wenn nicht unbedeutendes Verkehrsaufkommen
vorherrscht oder die Straße als dann gefährlich gilt (OLG Köln).
Für die Räum- und Streupflicht
auf Radwegen gelten keine höheren Anforderungen, wie für die
sonstigen Fahrbahnen (OLG Celle). In verkehrsberuhigten Zonen reicht ein
geräumter Streifen für Fußgänger (LG Paderborn).
Jedoch muss ein Fahrzeugführer nach eiskalter Nacht am Morgen grundsätzlich
mit Glätte rechnen, da es bis 5 Uhr unrealistisch ist, dass der Winterdienst
die Straßen gestreut hat (LG Itzehoe). Im Allgemeinen gilt, dass
Fahrzeugführer bei Schnee und Eis entsprechend langsamer fahren müssen
(OLG Thüringen).
Hausbesitzer müssen bei wiederholtem
Eisregen in kürzeren Abständen erneut streuen (LG Hamburg).
Fußgänger müssen sich den Witterungsverhältnissen
anpassen und gegebenenfalls auf Glatteisflächen achten (OLG Hamm).
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Gnade vor Gericht
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Liegen zwischen der Tat und der Strafe mehr
als zwei Jahre ist zu prüfen, ob nach so langer Zeit der Sinn des
Fahrverbotes noch gerechtfertigt ist, zumal der Betroffene seit dieser
Zeit untadelig gefahren ist (OLG Rostock).
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Gutachten
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Ein Sachverständiger haftet für
sein Gutachten, wenn er den Restwert zu niedrig ansetzt. Er hätte
sich sorgfältiger auf dem Markt umsehen müssen (OLG Gießen)
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Haftung
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Die Haftung ist unabhängig vom Verschulden
eines Schadens. Allein die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges kann Haftungsfolgen
begründen (OLG Bremen).
Helfen Helfer einem Fahrzeug aus einer Schneewehe
und schieben es versehentlich gegen ein anderes Fahrzeug, dann haften
nicht die Helfer (OLG München).
Fällt ein Verkehrsschild auf ein Auto,
so haftet die Kommune (LG Berlin).
Ein an einer geöffneten Kneipe vorbeifahrender
Fahrzeugführer haftet zu 25 Prozent, wenn er einen Betrunkenen anfährt.
Er hätte erkennen können, dass durch Leuchtreklame ersichtlich
ist, dass die Kneipe geöffnet war. Dann muss er mit Betrunkenen rechnen
(LG Kaiserslautern).
Nach einem Unfall genügt es, wenn die
Polizei die Straße sauber kehrt. Fährt ein LKW über verbliebene
winzige Glas- und Splitterpartikel und beschädigt dadurch den Lack
des nachfolgenden Fahrzeuges, muss das Land nicht für die Schäden
aufkommen (OLG Koblenz).
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Kinder
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Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht
gegenüber Kindern sind nicht zu hoch anzusetzen. Ein Autofahrer muss
ohne zusätzliche Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass ein auf
dem Gehweg radelndes, achtjähriges Kind, plötzlich und grundlos
auf die Fahrbahn fährt (BGH).
Ein Kind unter 7 Jahren mit dem Fahrrad
haftet nicht für eventuelle Schäden an abgestellten Fahrzeugen.
Die Mutter haftet nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dreht
sie sich während der Fahrt regelmäßig nach ihrem Kind
um, haftet auch sie nicht (BGH).
Auch einem Kind, dass mit dem Dreirad auf
dem Gehweg und trotz Stützrädern gegen ein abgestelltes Fahrzeug
auf dem Gehweg fährt, kann man keinen Vorwurf machen. Auch die Mutter
haftet nicht, da es eine unzumutbare Gängelei wäre, ständig
die Lenkstange des Dreirades festzuhalten.
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Lichthupe
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Missversteht ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer
die Lichthupe eines Vorfahrtsberechtigten als Fahraufforderung, bleibt
er auf seinem Schaden sitzen. Auf solche Signale darf sich niemand verlassen,
da sie auch Warnsignale für andere Verkehrsteilnehmer sein könnten
(OLG Hamm).
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Lichtzeichenanlage
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Hält ein Fahrzeugführer an einer
Lichtzeichenanlage in der Linksabbiegespur bei Rot und beobachtet im Rückspiegel
den anfahrenden Verkehr in der Geradeausspur, dessen Lichtzeichen soeben
auf Grün geschalten haben, handelt er nicht grob fahrlässig,
wenn er beim kurzen Blick nach vorn das Lichtzeichen irrtümlich auch
für seine Fahrspur bezieht. In diesem Fall hat die Versicherung den
Schaden zu begleichen (OLG Hamm)
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Motorradfahrer
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Bei Regen muss ein Kradfahrer seine Geschwindigkeit
deutlich drosseln, sonst haftet er zu 70 Prozent (OLG Hamm).
Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug ordnungsgemäß
auf dem stabilen Seitenständer abstellen haften nicht, wenn der Sturm
das Fahrzeug umwirft und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt
wird (LG Mühlhausen).
Auch wenn ein Motorradfahrer in einer Kurve
einem Kleintier ausweicht, ist dies keine grobe Fahrlässigkeit bzw.
Unverhältnismäßigkeit, da bei einem Motorrad in Schräglage
immer große Sturzgefahr durch Wegrutschen besteht (OLG Hamm)
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Naturgewalt
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Für Steinschläge oder abgerissene
Äste bei einem Sturm haftet die Gemeinde nicht. Sie ist nicht verpflichtet,
einen völlig gefahrlosen Zustand der Verkehrsanlagen zu garantieren
(OLG Jena). Sie haftet aber, wenn tote Äste auf Fahrzeuge stürzen
im Rahme ihrer Verkehrssicherungspflicht (OLG Koblenz).
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Nötigung
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Wer als vorausfahrender ohne erkennbaren
Grund das Tempo massiv reduziert, um den Nachfolgenden zu einer unangemessen
niedrigeren Geschwindigkeit zu zwingen, der er sich nicht durch Ausweichen
oder Überholen entziehen kann, nötigt diesen (BayOblG).
Fährt ein Fahrzeugführer längere
Zeit auf der Autobahn hartnäckig in der linken Spur zu langsam und
hindert so andere Fahrzeugführer am überholen, mach er sich
wegen Nötigung strafbar (OLG Düsseldorf).
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Ölspur
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Mit einer Ölspur auf der Fahrbahn muss
ein Fahrzeugführer immer rechnen. Kommt es zum Unfall haftet die
Kommune nicht automatisch, da es nicht möglich ist, alle Straßen
ständig zu überwachen und solch kurzfristige Gefährdungen
sofort zu beseitigen (LG Itzehoe)
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Parkhaus
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Ein Parkhausbesitzer haftet nicht für
Schäden an abgestellten Fahrzeugen (Nürnberg). Er übernimmt
grundsätzlich keine Obhutpflicht und ist daher nicht verpflichtet,
sich durch eine Haftpflichtversicherung gegen Diebstahl zu sichern (OLG
Düsseldorf ). Auch müssen Parkhausbetreiber keine ständigen
Glatteiskontrollen durchführen (LG Bielefeld).
Im Parkhaus gilt nicht immer "rechts
vor links". Nur wenn bei der Einfahrt auf die StVO verwiesen wurde,
kann sich der Geschädigte darauf berufen. Es gilt jedoch immer der
§ 1 StVO (OLG Osnabrück).
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Parklücke
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Blockiert ein Fußgänger eine
Parklücke und wird dabei von einem anderen Fahrzeugführer durch
vorsichtiges Anfahren und Stoppen verdrängt ohne ihn zu gefährden,
bleibt der Fahrzeugführer straffrei (OLG Naumburg).
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Parkplatz
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Auf Parkplätzen gibt es keine Vorrangregeln.
Bei einem Unfall bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen (OLG Koblenz)
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Parkschein
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Wer einen Parkschein fälscht und mit
einer anderen Datumsangabe versieht, begeht Urkundenfälschung und
keinen Betrug (OLG Köln).
Den Kontrolleuren ist es zuzumuten, bei
der Kontrolle von Parkscheibe und Parkschein um das Fahrzeug herumzulaufen,
denn es ist möglich, die Parkscheibe und den Parkschein auch ins
Heckfenster zu legen (OLG Naumburg).
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Radfahrer
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Radfahrer auf dem Radweg in der falschen
Richtung bekommen bei einem Unfall kein Geld. Selbst wenn sie so auf der
Vorfahrtsstraße fahren und der PKW auf der Nebenstraße fahrt
(OLG Celle).
Fährt der Radfahrer an einer im Gespräch
vertiefter Gruppe Jugendlicher vorbei und kommt er wegen einer unbedachten
Bewegung eines Jugendlichen zu Fall, so muss er seinen Schaden zu 70 Prozent
selbst tragen (OLG Köln).
Ein an einer Lichtzeichenanlage bei Rot
in der Linksabbiegespur wartender LKW-Fahrer muss nicht damit rechnen,
dass ein Radfahrer rechts an ihm vorbeifährt und sich vor ihm einordnet.
Kommt es dabei zum Unfall, haftet er nur aus der Betriebsgefahr seines
Fahrzeuges (OLG Hamm).
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Rotlicht
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Um einen Kraftfahrer wegen vorsätzlichem
Rotlichtverstoß zu bestrafen muss das Gericht die gefahrene Geschwindigkeit
feststellen. Sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Fahrzeugführer
bei Rot noch hätte anhalten können (KG Berlin).
Können Polizeibeamte bei einer gezielten
Rotlichtkontrolle durch Zählung der Sekunden (21, 22) genaue Angaben
zu Örtlichkeit und Zeitpunkt, wann und mit welcher Geschwindigkeit
die Haltelinie überfahren wurde, machen, ist dies nicht zu beanstanden.
Im verhandelten Fall kam es zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß,
da die Lichtzeichenanlage länger als eine Sekunde Rot zeigte (OLG
Düsseldorf)
Emotionale Bewegungen, z. B. nach einer
Beerdigung, gelten bei einem Rotlichtverstoß nicht als Augenblickversagen
(OLG Frankfurt). Wer ohne Freisprechanlage telefoniert und bei Rot eine
Lichtzeichenanlage überfährt, handelt vorsätzlich (OLG
Celle).
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Schmerzensgeld
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Wer bei einem Beinaheunfall einen Schock
erleidet hat Anspruch auf Schmerzensgeld (AG Köln)
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Sicherheitsgurt
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Der Sicherheitsgurt muss auch bei kurzem,
verkehrsbedingtem Halt angelegt werden, sonst muss man sich beim Schadenersatz
eine Mitschuld anrechnen lassen (BGH).
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Sicht
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Vereiste Scheiben müssen vor Fahrtantritt
freigekratzt werden. Das gilt nicht für die Heckscheibe, wenn zwei
funktionstüchtige Außenspiegel die Sicht nach hinten gewährleisten
(OLG Karlsruhe).
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Tanken
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Bleibt ein Fahrzeugführer wegen Benzinmangel
auf der Autobahn liegen, erhält er ein Bußgeld, da er andere
Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet (OLG Düsseldorf).
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Tiere
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Wenn einem Landwirt sein Vieh aus einer
gesicherten Weide entweicht, haftet er für die entstehenden Schäden,
auch für die eines ausweichenden Fahrzeugführers (OLG Düsseldorf).
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Überholen
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Wer eine Kolonne hinter einem langsamfahrenden
Fahrzeug überholen will muss auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass
andere Fahrzeugführer ebenfalls zum Überholen ausscheren. Er
hat mit Licht- oder Hupzeichen sicherzustellen, dass seine Überholabsicht
von den Vorausfahrenden rechtzeitig bemerkt wird (OLG Karlsruhe).
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Uneinsichtigkeit
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Wer ein paar Mal zu schnell gefahren ist,
erhält kein erhöhtes Bußgeld. Uneinsichtigkeit ist kein
Grund, welcher eine Erhöhung rechtfertigt (OLG Düsseldorf).
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Unfallflucht
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Wer nach einem Unfall den Ort verlässt
riskiert seinen Versicherungsschutz auch dann, wenn er sich auf einen
Schock beruft. Ein echter Schock ist ein seltenes Ereignis, was relativ
schnell wieder abklingt. Der Flüchtige hat dann die Möglichkeit,
an den Unfallort zurückzukehren oder die Polizei zu informieren (OLG
Frankfurt/M).
Nach einem Unfall mit einem geparkten Fahrzeug
oder einem Gartenzaun muss man sich nicht länger als 15 Minuten bemühen,
den Geschädigten ausfindig zu machen, da ein alsbaldiges Eintreffen
feststellungsbereiter Personen nicht zu erwarten war (OLG Köln).
Die Meldung bei der Polizei darf dann aber nicht unterbleiben.
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Unfallhilfe
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Wird ein Unfallbeteiligter an einem nichtverschuldetem
Unfall im Anschluss von Verwanden zum Arzt oder zur Arbeit gefahren, har
der Helfer Anspruch auf Fahrtengeld, wie Kilometergeld (z.B. 0,30 DM)
und Stundenlohn (z.B. 15 DM/h) (OLG Nürnberg).
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Waschstraße
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Bremst ein Kunde in einer Waschstraße
so stark ab, dass das nachfolgende Auto auffährt, haftet nicht der
Kunde. Der Betreiber muss verhindern, dass so ein Unfall eintritt (AG
Celle)
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Wild
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Wer als Autofahrer einem Fuchs ausweicht
und in der Folge von der Straße abkommt, erhält von der Kaskoversicherung
kein Geld. Er nimmt in Kauf, dass der Unfallschaden höher als der
Schaden beim Zusammenstoß mit dem Tier wäre (OLG Frankfurt)
Auch wer einem Hasen ausweicht, geht meist
leer aus. Die Kaskoversicherung zahlt bei Ausweichmanövern nur, wenn
es sich um einen Zusammenstoß mit einem Hirsch oder Wildschwein
handeln würde. Bei Kleintieren ist die Gefahr für den PKW so
gering, dass Bremsen oder Ausweichen unverhältnismäßig
gilt (BGH).
Reflexbedingtes Bremsen beim Auftauchen
von Tieren auf der Fahrbahn kann selbst einem besonders aufmerksamen Fahrzeugführer
unterlaufen, so dass der Auffahrende seinen Schaden selbst tragen muss
(LG Koblenz). Auch eine plötzliche Vollbremsung bei 70 km/h kann
nicht ohne weiteres als grob fahrlässig eingestuft werden (OLG Nürnberg).
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Zeugnisverweigerung
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Macht ein Fahrzeughalter keine Angabe zum
Fahrzeugführer, muss die Bußgeldstelle dies akzeptieren. Unter
Umständen ist jedoch die Auflage eines Fahrtenbuches zulässig
(NiedersächsOVG).
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