Zusammensetzen von Verkehrsräumen unter Einbeziehung von Sicherheitsräumen
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Werden die einzelnen Verkehrsräume zusammengesetzt, sind obere und seitliche Sicherheitsräume hinzuzufügen. Dadurch ergibt sich ein lichter Raum, der von festen Hindernissen freizuhalten ist. | |||||||||||||||||||||||||||
Der obere Sicherheitsraum beträgt für den Kraftfahrzeugverkehr 0,30 m. Ausgehend von einer zulässigen Fahrzeughöhe von 4,00 m und einem oberen Bewegungsspielraum von 0,20 m ergibt sich somit ein oberer lichter Raum von 4,50 m. | |||||||||||||||||||||||||||
Über Geh- und Radwegen beträgt der obere Sicherheitsraum 0,25 m. Damit ergibt sich nach der Grundhöhe von 2,00 m für Fußgänger und Radfahrer, zuzüglich einem Bewegungsspielraum nach oben von 0,25 m eine Höhe des lichten Raumes von 2,50 m. Anders als beim Kraftfahrzeugverkehr dürfen jedoch Verkehrszeichen bis zu einer Höhe von 2,25 m in den oberen lichten Raum hineinragen. | |||||||||||||||||||||||||||
Die Breite des seitlichen Sicherheitsraum ist von der Verkehrsart und der Verkehrsgeschwindigkeit abhängig. | |||||||||||||||||||||||||||
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Liegen Gehwege unmittelbar neben der Fahrbahn durch Hochbord getrennt, ist der Sicherheitsraum für den Fahrverkehr zum Verkehrsraum des Fußgängerverkehrs hinzuzurechnen. Damit sind Gehbahnen bei Fahrgeschwindigkeiten von kleiner/gleich 50 km/h mindestens 2,00 m, bei Fahrgeschwindigkeiten über 50 km/h mindestens 2,25 m. Nur Abseits von anderen Verkehrsflächen kann die Mindestbreite von 1,50 m angewendet werden. | |||||||||||||||||||||||||||
Einstreifige Radwege sind mindestens 1,00 m, zweistreifige mindestens 2,00 m, bei beengten Verhältnissen 1,60 m breit. Auch hier gilt: Liegen die Radwege unmittelbar neben der Fahrbahn, ist der größere Sicherheitsabstand des Kraftfahrzeugverkehrs maßgebend. Hier sollte ein Sicherheitsraum zwischen dem Verkehrsraum von Rad- und KFZ-Verkehr von 0,75 m vorhanden sein. | |||||||||||||||||||||||||||
Sicherheitsräume dürfen sich überschneiden und bis an den Verkehrsraum des nebenliegenden Verkehrs ragen. | |||||||||||||||||||||||||||