Zur Ausführung von Straßenarbeitsstellen vgl. Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Urteile/Meinungen zu Zeichen
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Kennzeichnet nicht nur Stellen, wo Bauarbeiten am
Straßenkörper durchgeführt werden, sondern auch
sonstige Arbeitsstellen im Straßenraum (OLG Düsseldorf
VRS 67, 377 ). Der Kraftfahrer darf nicht darauf vertrauen, dass
am Fahrbahnrand beschäftigte Arbeiter mit genügender
Vorsicht auf die Fahrbahn treten (BayObLG 63,236). Fährt er
in einer zusätzlich noch mit 30 km/h beschränkten Baustelle
in ein Schlagloch, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz. Damit
muss er in Baustellen rechnen (OLG Rostock DAR 00, 311).
Wer in einer Baustelle überholt und dabei mit dem Unerholten kollidiert
muss 60 Prozent des Unfallschadens tragen, wenn die Schuldfrage nicht
eindeutig geklärt werden kann (LG Mühlhausen 2 s 22/02).