Das Zeichen darf nur für Straßen mit schnellem Verkehr für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, in denen Wild häufig über die Fahrbahn wechselt. Diese Gefahrstellen sind mit den unteren Jagd- und Forstbehörden sowie den Jagdausübungsberechtigten festzulegen.
2
II.
Auf Straßen mit Wildschutzzäunen ist das Zeichen entbehrlich.
Urteile/Meinungen zu Zeichen
142
Wer ein so gekennzeichnetes Waldstück durchfahrt,
muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er bei Auftauchen
von Wild die Kontrolle des Fahrzeuges nicht verliert und andere
nicht gefährdet (OLG Köln VM 76, 26). Bei Auftauchen
eines Rehes muss mit weiteren gerechnet werden (BGH VersR 81, 289).