Das Zeichen ist zukünftig auch bei beschranktem Bahnübergang
zu verwenden.
VwV-StVO Zu den Zeichen 150 bis 162 Bahnübergang
Zu den Zeichen 151 bis 162 Bahnübergang
1
I.
Die Zeichen sind außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel für beide Straßenseiten anzuordnen.
2
II.
In der Regel sind die Zeichen 156 bis 162 anzuordnen. Selbst auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung genügt das Zeichen 151 allein nicht, wenn dort schnell gefahren wird oder wenn der Bahnübergang zu spät zu erkennen ist.
3
Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt das Zeichen 151, wenn nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf und der Bahnübergang gut erkennbar ist.
Urteile/Meinungen zu Zeichen
151
Vorschriftzeichen an Bahnübergängen
ist Z 201 (Andreaskreuz). Die Z 150 und 151 sind Gefahrzeichen zur
Vorwarnung. Das Z 151 wird an Bahnübergängen mit Vorrang
der Schienenbahn verwendet, ohne Vorrang steht Z 101 mit Zusatzschild
1048-18.