Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
   
Zeichen 386 Touristischer Hinweis
         
   
Zeichen 386-10
Unterrichtung über Kriegsgräberstätten  
   
Zeichen 386-50
Hinweise im Nahbereich bedeutender Ziele  
   
Zeichen 386-51
Touristikstraßen  
   
Zeichen 386-52
Unterrichtungstafel entlang der Autobahn  
   
Zeichen 386-53
Unterrichtungstafel über Flüsse  
 

 
StVO zu Zeichen 386 Touristischer Hinweis
zu 31 und
32
  Erläuterung
Die Zeichen stehen außerhalb von Autobahnen. Sie dienen dem Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele und der Kennzeichnung des Verlaufs touristischer Routen. Sie können auch als Wegweiser ausgeführt sein.
31

Zeichen 386.1

Touristischer Hinweis

 
32
Zeichen 386.2

Touristische Route
 
33
Zeichen 386.3

Touristische Unterrichtungstafel
Erläuterung
Das Zeichen steht an der Autobahn. Es dient der Unterrichtung über touristisch bedeutsame Ziele.

VwV-StVO zu Zeichen 386 Touristischer Hinweis
Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichtungstafel
1 I.  Touristische Beschilderungen mit den Zeichen 386.1 bis 386.3 dürfen nur äußerst sparsam angeordnet werden. Durch sie darf die Auffälligkeit, Erkennbarkeit und Lesbarkeit anderer Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt werden. Die Zeichen 386.2 und 386.3 dürfen nicht zusammen mit anderen Verkehrszeichen aufgestellt werden.
2 II.  Die Zeichen 386.1 und 386.2 können neben einer kennzeichnenden auch eine wegweisende Funktion erfüllen. Als Wegweiser soll Zeichen 386.2 nur dazu eingesetzt werden, den Verlauf touristischer Routen zu kennzeichnen, dem Prinzip von Umleitungsbeschilderungen entsprechend.
3 III.  Im Hinblick auf die Anordnung touristischer Beschilderung sollen die touristisch bedeutsamen Ziele und touristischen Routen unter Beteiligung von Interessenvertretern des Tourismus und anderen interessierten Verbänden von der Straßenverkehrsbehörde festgelegt werden. Zu beteiligen sind von Seiten der Behörden vor allem die Straßenbaubehörde, die für den Tourismus zuständige Behörde, die Denkmalbehörde, die Forstbehörde.
4 IV.  Die Ausgestaltung und Aufstellung der Zeichen richtet sich nach den Richtlinien für touristische Beschilderung (RtB). Die Fundstelle gibt das zuständige Bundesministerium bekannt.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 386
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

© 2013 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster