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Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)


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lfd. Nr. Zeichen Erläuterungen
 
1 Zeichen 101

Gefahrstelle
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2 Zeichen 102

Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3 Zeichen 103

Kurve
 
4 Zeichen 105

Doppelkurve
 
5 Zeichen 108

Gefälle
 
6 Zeichen 110

Steigung
 
7

Zeichen 112

Unebene Fahrbahn

 

8

Zeichen 114

Schleuder- oder Rutschgefahr

Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz

9

Zeichen 117

Seitenwind

 

10

Zeichen 120

Verengte Fahrbahn

 

11

Zeichen 121

Einseitig verengte Fahrbahn

 

12

Zeichen 123

Arbeitsstelle

 

13

Zeichen 124

Stau

 

14 Zeichen 125

Gegenverkehr
 
15 Zeichen 131

Lichtzeichenanlage
 
16 Zeichen 133

Fußgänger
 
17 Zeichen 136

Kinder
 
18 Zeichen 138

Radverkehr
 
19 Zeichen 142

Wildwechsel
 
 
Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ( zu § 40 Absatz 7 )
20 Zeichen 151

Bahnübergang
 
21 Zeichen 156

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22 Zeichen 159

Zweistreifige Bake
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23 Zeichen 162

Einstreifige Bake
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang
 

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