Verkehrsräume für Fuß- und Radverkehr

 

Für jeden Verkehrsteilnehmer stehen bei der Bewegung im öffentlichen Verkehrsraum unterschiedlichen Querschnitte zu. Die Reglemaße sind der RAS-Q zu entnehmen. Eine Darstellung der einzelnen Verkehrsarten mit den Grundmaßen sind in der EAHV bzw. der EAE graphisch dargestellt.
 
Verkehrs-
Grund-
Bewegungs-
Verkehrsraum
Verkehrsraum-
oberer Bewe-
teilnehmer
maß
spielraum (min.)
breite
höhe
gungsspielraum
Fußgänger
0,75
0
0,75
2,00
0,25
Kinderwagen
0,75
0
0,75
2,00
0,25
Rollstuhl
0,85
(1 x 0,25)=0,25 m
1,10
1,10
0,25
Fahrrad
0,60
(2 x 0,10)=0,20 m
1,00
2,00
0,25
Die Angaben der Maße erfolgen im Metern.
 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Gehbahnen in beiden Richtungen genutzt werden. Daher muss die notwendige Gehbahnbreite mindestens 2 x 0,75 m, also 1,50 Meter betragen. Dieses Maß ist entsprechend zu erhöhen, wenn die Gehbahn in der Nähe von Einkaufszentren (Mitführen von Einkaufstaschen), Altenheimen oder Behinderteneinrichtungen (Mitführen von Gehhilfen) oder auch Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel oder ähnlichen Verkehrsflächen mit großem Fußgängeraufkommen befindet.
Bei der Anlage von Radverkehrsanlagen ist zu berücksichtigen, dass durch unterschiedliche Radfahrergruppen Überholvorgänge berücksichtigt werden sollten und die Überwindung von Höhenunterschieden breitere Verkehrsräume notwendig sind.
 
Zu den angegebenen Verkehrsräumen sind Sicherheitsräume hinzuzufügen.
 
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