zu 5 und 6 |
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Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. |
5 |
Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite |
Die Ortstafel bestimmt:
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. |