Richtzeichen
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Zeichen 365-51 Notrufsäule
         
 

StVO zu Zeichen 363 Notrufsäule
 

VwV-StVO zu Zeichen 3663 Notrufsäule
   
Einführungserlass des Zeichens Notrufsäule
Die Harmonisierungsbestrebungen sowohl bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen als auch der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Tunnelsicherheit, machen es erforderlich, bereits im Vorgriff auf die förmliche Änderung der §§ 39 bis 43 der Straßenverkehrsordnung ein neues Zeichen "Notrufsäule" einzuführen, das zukünftig die Zeichennummer "365-51" erhalten und das derzeitige Notrufzeichen 360-51 ersetzen soll.
Nach Anhörung der für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich hiermit das nachstehend abgebildete Verkehrszeichen "Notrufsäule" bekannt und rege an, bei Einsatz- und Neubeschaffung ab sofort nur noch die Verwendung des neuen Zeichens 365-51 in Betracht zu ziehen.
   
 
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
 
Im Auftrag
 
Wolfgang Hahn
   

Urteile/Meinungen zu Zeichen 365
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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