Zeichen 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit
80 km/h
Zeichen 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit
100 km/h
StVO zu den Zeichen 380
Richtgeschwindigkeit und Zeichen 381 Ende der Richtgeschwindigkeit
keine Bestimmung enthalten, da Verkehrszeichen
zukünftig entfällt
VwV-StVO zu den Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit
und Zeichen 381 Ende der Richtgeschwindigkeit
keine Bestimmung enthalten, da Verkehrszeichen zukünftig
entfällt
Urteile/Meinungen
zu Zeichen 380/381
Empfiehlt, die angegebene
Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, ist jedoch bei Missachtung
nicht bußgeldbewehrt. Es rechtfertigt jedoch die Annahme eines
Mitverschuldens beim Unfall, wenn dieser bei Einhaltung der angegebenen
Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre (BGH NZV 92, 229).