Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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nur noch bis 31.08.2019 gültig

Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit

         
   
Zeichen 380-52 Richtgeschwindigkeit 80 km/h  
Zeichen 380-54 Richtgeschwindigkeit 100 km/h
   
Zeichen 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h  
Zeichen 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h
 

 
StVO zu den Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit und Zeichen 381 Ende der Richtgeschwindigkeit
keine Bestimmung enthalten, da Verkehrszeichen zukünftig entfällt
 

VwV-StVO zu den Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit und Zeichen 381 Ende der Richtgeschwindigkeit
keine Bestimmung enthalten, da Verkehrszeichen zukünftig entfällt

Urteile/Meinungen zu Zeichen 380/381
Empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, ist jedoch bei Missachtung nicht bußgeldbewehrt. Es rechtfertigt jedoch die Annahme eines Mitverschuldens beim Unfall, wenn dieser bei Einhaltung der angegebenen Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre (BGH NZV 92, 229).
siehe auch Urteile Richtzeichen

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