Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.
VwV-StVO zu Zeichen 394 Laternenring
Zu Zeichen 394 Laternenring
1
Ringe und Schilder sind 70 mm hoch, Schilder 150 mm breit.
Urteile/Meinungen
zu Zeichen 394
Fehlt Z 394 an einer Straßenlaterne
kann der Fahrzeugführer darauf vertrauen, dass die Laterne die
ganze Nacht leuchtet (OLG Braunschweig VRS 14, 133). Der Kraftfahrer
muss sich unterrichten, ob die Straßenbeleuchtung die ganze
Zeit brennt (OLG Braunschweig NJW 57 1848). Fehlt das Verkehrszeichen
394 StVO, so darf die Laterne nachts nicht gelöscht werden (BayObLG
VRS 12 456). Dies gilt auch bei Löschungsbeschluss des Gemeinderats,
jedoch noch vor der Kennzeichnung durch Z. 394 StVO (BayObLG a.aO).