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Richtzeichen
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Zeichen 449 Vorwegweiser
auf Autobahnen |
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StVO zu Zeichen 449 Vorwegweiser
auf Autobahnen |
Wegweisung auf Autobahnen |
Die "Ausfahrt" (Zeichen 332 und 333), ein Autobahnkreuz
und ein Autobahndreieck werden angekündigt durch |
- den Vorwegweiser |
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Zeichen 449 |
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- sowie auf 300 m, 200 m und 100 m durch Baken wie |
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Zeichen 450 |
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VwV-StVO zu den Zeichen 330, 332 bis 334 und 448
bis 453 |
1 |
I. |
Wegweisende Beschilderung auf Autobahnen |
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1. |
Die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen ist
blau. |
2 |
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2. |
Die Zeichen müssen mindestens voll retroreflektierend
ausgeführt sein. |
3 |
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3. |
Die Ausgestaltung und Aufstellung richtet sich nach
den Richtlinien für wegweisende Beschilderung auf Autobahnen
(RWBA). |
4 |
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Das Bundesministerium für Verkehr gibt die RWBA
im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden
im Verkehrsblatt bekannt. |
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II. |
Die sonstige Beschilderung |
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Abweichend von den allgemeinen Regeln gilt folgendes: |
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1. |
Gefahrzeichen und Vorschriftzeichen sind in der Regel
beiderseits der Fahrbahn aufzustellen. |
6 |
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2. |
Alle Verkehrszeichen müssen mindestens voll
rückstrahlen. |
7 |
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3. |
Gefahrzeichen sind in der Regel 400 m vor der Gefahrstelle
aufzustellen. Diese Entfernung auf einem Zusatzschild anzugeben,
kann sich häufig erübrigen. Dagegen kann sich an besonders
gefährlichen Stellen eine Wiederholung der Gefahrzeichen 200
m vor der Gefahrstelle empfehlen oder sogar eine zusätzliche
Vorwarnung auf 800 und 600 m; in diesen Fällen ist die jeweilige
Entfernung auf Zusatzschildern anzugeben. |
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VwV-StVO zu Zeichen 449 Vorwegweiser auf Autobahnen |
1 |
I. |
Über dem Pfeil für die Richtung "Geradeaus" darf
nur der Name der nächsten Anschlussstelle für die Ausfahrt
angegeben werden. |
2 |
II. |
Der andere Pfeil hat zunächst halbrechts zu
zeigen, darf dann aber den tatsächlichen Verlauf der Ausfahrt
darstellen. Nummer II zu
Zeichen 332 (Rn. 2) gilt auch hier. |
3 |
III. |
Abweichend von Nummer I und II dürfen in Schilderbrücken
an Autobahnkreuzen und Autobahndreiecken über oder neben beiden
Pfeilen bis zu drei Ziele genannt werden. |
4 |
IV. |
Wo es zur Orientierung geboten ist, namentlich an
Ausfahrten, die so ausgebaut sind, dass sie Autobahnabzweigungen ähneln,
dürfen bei den Ortsnamen über dem nach halbrechts weisenden
Pfeil Nummernschilder für Bundesstraßen (Zeichen 401)
angebracht werden, wenn diese Bundesstraßen als Vorfahrtstraßen
gekennzeichnet sind. |
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