Zusatzzeichen sind, wie die alle Verkehrszeichen im Verkehrszeichenkatalog vorhanden. Ihre Größe und ihre Ausgestaltung ist genormt. Im Gegensatz zu Verkehrszeichen können Zusatzzeichen den örtlichen Bedingungen angepasst werden. Dabei sind aber strenge Anforderung an die Begreifbarkeit gestellt. Daher gibt es für die Auslegung umfangreiche Rechtsprechung, welche hier teilweise eingearbeitet wurde. Zusatzzeichen werden in folgende vier Hauptgruppen unterteilt:
Gruppe der allgemeinen Zusatzzeichen (1000 - 1019)
  Richtungsangaben durch Pfeile (Z 1000)
  Länge der Verbotsstrecke (Z 1001)
  Hinweis auf den Verlauf der Vorfahrtsstraßen (Z 1002/1003)
  Entfernungsangaben (Z 1004/1005)
  Hinweise auf Gefahren (Z 1006/1007)
  Hinweise auf geänderte Vorfahrt, Verkehrsführung u.ä. (Z 1008/1009)
  sonstige Hinweise mit grafischen Symbolen (Z 1010/1011)
  sonstige Hinweise durch verbale Angaben (Z 1012/1013)
Gruppe der "frei" - Zeichen (Z 1020-1039)
  Personendarstellungen (auch verbal) (Z 1020/1021)
  Fahrzeugdarstellung: Radfahrer, Krafträder usw. (Z 1022/1023)
  Fahrzeugdarstellung: mehrspurige Fahrzeuge (Z 1024/1025)
  Taxi, Krankenfahrzeuge u.ä. "frei" (verbale Angaben) (Z 1026/1027)
  sonstige Verkehrsteilnehmer "frei" (verbale Angaben) Z 1028/1029)
Gruppe der beschränkenden Zeichen (Z 1040 – 1059)
  Zeitangaben: Stunden ohne Beschränkungen auf Wochentage (Z 1040/1041)
  Zeitangaben mit Beschränkung auf Wochentage (Z 1042/1043)
  Personendarstellungen (Z 1044/1045)
  Fahrzeugdarstellungen: Krafträder u.ä. (Z 1046/1047)
  Fahrzeugdarstellungen: mehrspurige Fahrzeuge (Z 1048/1049)
  Fahrzeugdarstellungen: verbale Bezeichnungen von Fahrzeugen (Z 1050/1051)
  Fahrzeuge mit besonderer Ladung und sonstige Beschränkungen (Z 1052/1053)
Gruppe der besonderen Zusatzzeichen (Z 1060)
Zusatzzeichen nach ADR