Gefahrzeichen
  Gefahrzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
 

 nur noch bis 31.08.2019 gültig

Zeichen 134 Fußgängerüberweg

 
Zeichen 134-10 Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts)  
 
Zeichen 134-10 Fußgängerüberweg (Aufstellung links)  
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 134

Begründet keinen Vorrang für Fußgänger, mahnt aber zu erhöhter Vorsicht und schließt den Vertrauensgrundsatz aus (BGH VRS 41, 307).


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