nur noch bis 31.08.2019 gültig
Zeichen 134 Fußgängerüberweg
Urteile/Meinungen zu Zeichen 134
Begründet keinen Vorrang für Fußgänger, mahnt aber zu erhöhter Vorsicht und schließt den Vertrauensgrundsatz aus (BGH VRS 41, 307).