Gefahrzeichen
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    Zeichen 157 dreistreifige Bake
       

StVO zu Zeichen 150 bis 162 Bahnübergang
   
aus dem Verkehrszeichenkatalog:

Zeichen 157-10 dreistreifige Bake (1000 x 300, Aufstellung rechts)

Zeichen 157-11 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts)

Zeichen 157-20 dreistreifige Bake (1000 x 300, Aufstellung links)

Zeichen 157-21 dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links)


Zu den Zeichen 151 bis 162 Bahnübergang
1 I. Die Zeichen sind außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel für beide Straßenseiten anzuordnen.
2 II. In der Regel sind die Zeichen 156 bis 162 anzuordnen. Selbst auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung genügt das Zeichen 151 allein nicht, wenn dort schnell gefahren wird oder wenn der Bahnübergang zu spät zu erkennen ist.
3 Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt das Zeichen 151, wenn nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf und der Bahnübergang gut erkennbar ist.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 157

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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