Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
2.
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3.
Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.
3.1
Erläuterung
Das Zusatzzeichen kündigt zusammen mit dem Zeichen 205 das Haltgebot in der angegebenen Entfernung an.
3.2
Ge- oder Verbot
Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 206 angeordnet, bedeutet es:
Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr von links und rechts achten.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 206.
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
Standartgröße = 900 mm
Übergröße = 1050 mm
VwV-StVO zu Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
VwV-StVO zu den Zeichen 205 und 206
Urteile/Meinungen zu Zeichen
206
Der Fahrzeugführer darf auch dann
nicht ohne anzuhalten durchfahren, wenn er schon beim Heranfahren
die Vorfahrtstraße überblicken und als verkehrsfrei erkennen
konnte (OLG Nürnberg in VersR 59, 932).
Ist keine Haltelinie vorhanden, muss
der Wartepflichtige so halten, dass der Vorfahrtsberechtigte in seiner
freien Fahrt nicht beeinträchtigt wird. Dann darf er an Z 206
ein kurzes Stück vorbeifahren (BGH VRS 4, 450). Sonst ist immer
an der Haltelinie (Z 294) zu halten.