Vorschriftzeichen
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    Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!
       

StVO zu Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!
2 Zeichen 205

Vorfahrt gewähren.
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
   
Erläuterung
Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein.
2.1 Ge- oder Verbot
Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es:
Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr von links und rechts achten. Erläuterung
Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.
2.2 Ge- oder Verbot
Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es:
Wer ein Fahrzeug führt, muss der Straßenbahn Vorfahrt gewähren. Erläuterung
Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

VwV-StVO zu Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!
 
VwV-StVO zu den Zeichen 205 und 206
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 205

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Vorschriftszeichen


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