Vorschriftzeichen
  Bußgeldkatalog
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
    Zeichen 224 Haltestellen
       
 
Zeichen 224-40 Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse (doppelseitig)  
Zeichen 224-50 Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse (einseitig)
 
Zeichen 224-51 Haltestellen Schulbusse (einseitig)  
Zeichen 224-41 Haltestellen Schulbusse (doppelseitig)
 

StVO zu Zeichen 224 Haltestellen
14 Zeichen 224

Haltestelle

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem
Zeichen nicht parken.

Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus“ (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.

   
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
224-40 Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse (doppelseitig)
224-41 Haltestellen (doppelseitig)
224-50 Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse
224-51 Haltestellen

VwV-StVO zu Zeichen 224 Haltestellen
Zu Zeichen 224 Haltestelle
1 I.  Abweichend von Nummer III 3 b) zu §§ 39 bis 43; Randnummer 13 darf das Zeichen einen Durchmesser von 350 bis 450 mm haben.
2 II.  Auch Haltestellen für Fahrzeuge des Behindertenverkehrs können so gekennzeichnet werden.
3 III.  Über die Verkehrsbedienung und die Linienführung sowie den Fahrplan mit Angabe der Haltestellen wird von der nach dem Personenbeförderungsrecht zuständigen Behörde entschieden. Über die Festlegung des Ortes der Haltestellenzeichen vgl. die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
4 IV.  Im Orts- und Nachbarorts-Linienverkehr gehört zu dem Zeichen ein Zusatzzeichen mit der Bezeichnung der Haltestelle (Haltestellenname). Darüber hinaus kann die Linie angegeben werden.
5 Bei Bedarf können dazu das Symbol der Straßenbahn und/oder des Kraftomnibusses gezeigt werden.
6 V.  Schulbushaltestellen werden mit einem Zusatzzeichen „Schulbus (Angabe der tageszeitlichen Benutzung)" gekennzeichnet.
7 VI. Auch andere Haltestellen können insbesondere bei erheblichem Parkraummangel mit einem Zusatzzeichen, auf dem die tageszeitliche Benutzung angegeben ist, gekennzeichnet werden.
8 VII.  Soweit erforderlich, kann der Anfang und das Ende eines Haltestellenbereichs durch Zeichen 299 gekennzeichnet werden.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 224

Steht das Schild auf einer Haltestelleninsel, so besteht für die Fahrbahn rechts vom Schild kein eingeschränktes Haltverbot nach § 12 (3) Nr. 4. Die besondere Vorsicht an Haltestellen gilt auch gegenüber den in Gegenrichtung haltenden öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 20 (1) StVO).

Das Halten ist nur für drei Minuten zulässig, jedoch darf das Fahrzeug nicht verlassen werden. Das Be- oder Entladen ist daher nur bei Einhaltung dieser beiden Bedingungen möglich.

Sein Vorfahrtsrecht darf ein abfahrender Busfahrer an einer Haltestelle nicht erzwingen. Er hat sich vielmehr ausreichend davon zu überzeugen, dass andere Fahrzeugführer sein Blinklicht erkennen und auch darauf reagieren (AG Erfurt 28 C 2263/00).
 

© 2013 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster