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Zeichen 229

Taxenstand |
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, aus- genommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.
Erläuterung
Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet. |
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aus dem Verkehrszeichenkatalog: |
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Zeichen 229-10 |
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Zeichen 229-20 |
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Zeichen 229-30 |
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