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Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tat-sächliche Grenze überschreiten.
Erläuterung
Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar. |
38 |
Zeichen 264

Tatsächliche Breite |
Erläuterung
Die tatsächliche Breite gibt das Maß einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel an. |