Erläuterung
Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.
VwV-StVO zu Zeichen 341 Wartelinie
Zu Anlage 3 Abschnitt 8 Markierungen
VwV zu Anlage 3 Abschnitt 8 Markierungen
1
Vgl. § 39 und VwV zu den §§ 39 bis 43.
Zu Zeichen 341 Wartelinie
Die Wartelinie darf nur dort angeordnet werden,
1
1.
wo das Zeichen 205 anordnet: „Vorfahrt gewähren.",
2
2.
wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen,
3
3.
wo vor einer Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet; in diesen Fällen ist die Anordnung des Zusatzzeichens „bei Rot hier halten" im Regelfall entbehrlich.
Urteile/Meinungen zu Zeichen
341
Nur Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzungen) und 340
(Leitlinien) dürfen in gelber Farbe ausgeführt werden,
da ihr Anordnungsgebot nach § 41
Abs 4 StVO weiße Markierungen aufhebt; nicht aber Zeichen
341.