Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 457 Umleitungsankündigung
 

 
StVO zu Zeichen 457
68   Erläuterung
Die temporäre Umleitung kann angekündigt sein durch Zeichen 455.1 oder
69
Zeichen 457.1
Erläuterung
Umleitungsankündigung
70   Erläuterung
jedoch nur mit Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen und bei Bedarf mit Zielangabe auf einem zusätzlichen Schild über dem Zeichen.
74 Zeichen 457.2
Erläuterung
Ende der Umleitung oder
 

Zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
VwV zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
 
Zu Zeichen 455.2 und 457.2 Ende der Umleitung
VwV zu Zeichen 455.2 und 457.2 Ende der Umleitung
1 Das Zeichen ist dann anzuordnen, wenn das Ende der Umleitungsstrecke nicht aus der folgenden Wegweisung erkennbar ist.
 
Zu den Zeichen 457.1 und 458
VwV zu den Zeichen 457.1 und 458
1 I. Größere Umleitungen sollten immer angekündigt werden, und zwar in der Regel durch die Planskizze.
2 II. Kleinere Umleitungen auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung bedürfen der Ankündigung nur, wenn das Zeichen 454 oder 455.1 nicht rechtzeitig gesehen wird.
3 III. Bei Umleitungen für eine bestimmte Verkehrsart ist in Zeichen 458 das entsprechende Verkehrszeichen nach § 41 Absatz 1 (Anlage 2) anstatt Zeichen 250 anzuzeigen.
 
     

Urteile/Meinungen zu Zeichen 457
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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