Erläuterung
Die Ankündigung kann auch erfolgen durch
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Zeichen 458
Erläuterung
eine Planskizze
Zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
VwV zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
Zu den Zeichen 457.1 und 458
VwV zu den Zeichen 457.1 und 458
1
I.
Größere Umleitungen sollten immer angekündigt werden, und zwar in der Regel durch die Planskizze.
2
II.
Kleinere Umleitungen auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung bedürfen der Ankündigung nur, wenn das Zeichen 454 oder 455.1 nicht rechtzeitig gesehen wird.
3
III.
Bei Umleitungen für eine bestimmte Verkehrsart ist in Zeichen 458 das entsprechende Verkehrszeichen nach § 41 Absatz 1 (Anlage 2) anstatt Zeichen 250 anzuzeigen.