Grundlagen der Verkehrsraumplanung

 

Für jeden Verkehrsteilnehmer stehen bei der Bewegung im öffentlichen Verkehrsraum unterschiedlichen Querschnitte zu. Die Reglemaße sind der RAS-Q zu entnehmen. Eine Darstellung der einzelnen Verkehrsarten mit den Grundmaßen sind in der EAHV bzw. der EAE graphisch dargestellt.

Bild: Darstellung notwendiger Räume aus RAS-Q

 

Ausgangsmaße:
Jede Verkehrsteilnehmerart hat ein nachzuprüfendes Grundmaß. Im Straßenbau wird für die Fahrbahn ein LKW mit einer Normbreite von 2,50 m und einer Höhe von 4,00 m angenommen. Für den Radverkehr gilt eine Grundbreite von 0,60 m, für den Fußgänger von 0,75 m. Für Fuß- und Radverkehr gilt eine Grundhöhe von 2,00 m.
Bewegungsspielraum: Jedes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug benötigt diesen seitlichen und oberen Raum, um Fahr- und Lenkungenauigkeiten und überstehende Anbauteile auszugleichen. Der Bewegungsspielraum ist von Fahrgeschwindigkeiten, Verkehrsbelastungen und der Verkehrszusammensetzung abhängig. Auch der Radverkehr erhält aufgrund der nichtstarren Fahrweise einen Bewegungsspielraum. Für Fußgänger hingegen ist er nicht vorgesehen.
Verkehrsraum: Der Verkehrsraum setzt sich aus den Ausgangsmaßen und den Bewegungsspielräumen zusammen.
Sicherheitsraum: Zu den Verkehrsräumen sind seitliche und obere Sicherheitszuschläge zu bemessen.
lichter Raum: Der lichte Raum setzt sich aus dem Verkehrsraum und dem Sicherheitsraum zusammen. Der lichte Raum ist stets von festen Hindernissen freizuhalten.

 

Die genaue Darstellung der unterschiedlichen Räume für
Rad- und Fußgängerverkehr
Fahrverkehr
zusammengesetzte Verkehrsräume (mit Sicherheitsräumen
Beispiele