Gefahrzeichen
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    Zeichen 105 Doppelkurve
       
 
   
 
   

StVO zu Zeichen 105 Kurve
4 Zeichen 105

Doppelkurve
 
   
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
Zeichen 105-10 (Doppelkurve zunächst links)
Zeichen 105-20 (Doppelkurve zunächst rechts)

VwV-StVO zu den Zeichen 103 und 105 Kurve

Zu den Zeichen 103 Kurve und 105 Doppelkurve
1 I.  Die Zeichen sind nur dort anzuordnen, wo die Erforderlichkeit einer erheblichen Reduzierung der Geschwindigkeit in einem Kurvenbereich nicht rechtzeitig erkennbar ist, obwohl Richtungstafeln aufgestellt sind (vgl. Nummer II VwV zu § 43 Absatz 3 Anlage 4 Abschnitte 2 und 3, Randnummer 6).
2 II.  Es dürfen nur die im Katalog der Verkehrszeichen aufgeführten Varianten der Zeichen 103 und 105 angeordnet werden. Eine nähere Darstellung des Kurvenverlaufs auf den Zeichen ist unzulässig.
3 III.  Mehr als zwei gefährliche Kurven im Sinne der Nummer I sind durch ein Doppelkurvenzeichen mit einem Zusatzzeichen, das die Länge der kurvenreichen Strecke angibt, anzukündigen. Vor den einzelnen Kurven ist dann nicht mehr zu warnen.
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 105

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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