Gefahrzeichen
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    Zeichen 108 Gefälle
       

StVO zu Zeichen 108 Gefälle
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5 Zeichen 108

Gefälle
 
   
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
Zeichen 108-50 (4 %) Zeichen 108-55 (9 %) Zeichen 108-60 (14 %) Zeichen 108-65 (19 %) Zeichen 108-70 (24 %)
Zeichen 108-51 (5 %) Zeichen 108-56 (10 %) Zeichen 108-61 (15 %) Zeichen 108-66 (20 %) Zeichen 108-71 (25 %)
Zeichen 108-52 (6 %) Zeichen 108-57 (11 %) Zeichen 108-62 (16 %) Zeichen 108-67 (21 %)  
Zeichen 108-53 (7 %) Zeichen 108-58 (12 %) Zeichen 108-63 (17 %) Zeichen 108-68 (22 %)  
Zeichen 108-54 (8 %) Zeichen 108-59 (13 %) Zeichen 108-64 (18 %) Zeichen 108-69 (23 %)  

VwV-StVO zu den Zeichen 108 Gefälle und 110 Steigung
Zu Zeichen 108 Gefälle und 110 Steigung
1 Die Zeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn der Verkehrsteilnehmer die Steigung oder das Gefälle nicht rechtzeitig erkennen oder wegen besonderer örtlicher Verhältnisse oder des Streckencharakters die Stärke oder die Länge der Neigungsstrecke unterschätzen kann. Die Länge der Gefahrstrecke kann auf einem Zusatzzeichen angegeben werden.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 108

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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