Ge- oder Verbot |
1. |
Wer ein Fahrzeug führt, muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren. |
2. |
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. |
3. |
Wer ein Fahrzeug führt, darf vor und hinter diesem Zeichen |
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a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310
und 311) bis zu je 5 m, |
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b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m nicht parken. |
4. |
Ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils gilt. |
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Erläuterung
Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat. |